Einen guten Rutsch, alles Gute für 2026 und...

30.12.2025
Feuerwehr Verein
...ein paar Sicherheitstipps zur Silvesternacht

Für eine unfallfreie Silvesterfeier und einen gesunden Start ins neue Jahr beherzigen Sie bitte folgende Tipps:

  • Benutzen Sie nur Feuerwerkskörper mit einer Zulassungsnummer* der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
  • Weisen Sie Kinder auf die Gefahren beim Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. Achten Sie dabei auf die Einhaltung der Altersvorschriften.
  • Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um ein unkontrolliertes Zünden zu verhindern.
  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Starten Sie Raketen nur senkrecht aus standsicheren Flaschen, z.B. aus Getränkekisten oder aus eingegrabenen Rohren.

Sollte trotz aller Vorsicht doch etwas passiert sein, beherzigen Sie die folgenden Punkte:

  • Ruhe bewahren und überlegt handeln. Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112.
  • Unternehmen Sie nur eigene Löschversuche, wenn Sie sich selbst und andere dabei nicht in Gefahr bringen.
  • Den Gefahrenbereich verlassen, Fenster und Türen schließen, die Nachbarn warnen und die Feuerwehr einweisen.

*Feuerwerkskörper /-artikel ohne Zulassung, z.B. so genannte "Polen-Böller" - da wird aus dem "Spaß" dann ganz schnell Ernst, auch wenn nichts passiert. Der Besitz nicht zugelassener Artikel kann einen ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz darstellen und nach § 40 mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden.